Patientenfürsprechende des Landkreises Ravensburg
Ehrenamtliche Patientenfürsprechende führen persönliche Beratungen durch und vertreten die
Interessen psychisch kranker Menschen und ihrer Angehöriger.
Patientenfürsprecher und Patientenfürsprecherinnen sind ein wichtiges Bindeglied zwischen
den Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen und den betreuenden Institutionen.
Ziel dieser unabhängigen Interessensvertretung ist es unkompliziert zu helfen und neutral
zu beraten. Neben dieser Beratung kümmern sich die Patientenfürsprecher und -fürsprecherinnen auch um Beschwerden und vermitteln bei Konflikten.
Darüber hinaus werden Menschen über ihre Rechte informiert.
Die Patientenfürsprechenden werden für jeweils vier Jahre vom Kreistag bestellt.
Die aktuelle ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden für den Landkreis Ravensburg sind:
- Frau Häberle und
- Herr Bogenrieder
Sie erreichen die Patientenfürsprechende per E-Mail unter patientenfuersprechende@ibb-ravensburg-nospam.de sowie zu folgenden Zeiten persönlich oder telefonisch:
Frau Häberle:
telefonische Erreichbarkeit (ohne Termin, Anrufbeantworter): 0171 5327328
Sprechstunde und Postfach im ZfP Südwürttemberg
(Standort Weissenau, Weingartshofer Str. 2, Haus 42, Zentralgebäude, 88214 Ravensburg):
jeden Mittwoch, von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nach Vereinbarung,
Sprechstunde im ZfP Südwürttemberg, Standort Wangen im Allgäu: nach Vereinbarung, Postfach im ZfP Südwürttemberg
Standort Wangen im Allgäu, Am Engelberg 3, 88239 Wangen
Herr Bogenrieder:
Telefon (ohne Termin, Anrufbeantworter): 0160 92425555
Sprechstunde und Postfach im ZfP Südwürttemberg
(Standort Weissenau, Weingartshofer Str. 2, Haus 42, Zentralgebäude, 88214 Ravensburg):
jeden Mittwoch, von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nach Vereinbarung,
Die Patientenfürsprechenden stehen Ihnen sehr gern für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Zuständigkeitsberiche der Patientenfürsprechenden

Die bisherigen Zuständigkeitsbereiche wurden neu aufgeteilt (siehe Landkreiskarte): Frau Häberle und Herr Bogenrieder übernehmen gemeinsam den Bereich „Landkreis West“ (rot), Frau Häberle die „Region Allgäu“ (blau) und Herr Bogenrieder den Bereich „Landkreis Mitte“ (gelb). Die Zuständigkeiten regeln sich grundsätzlich nach dem Wohn- oder Aufenthaltsort der Ratsuchenden.
Um persönliche Anliegen bestmöglich und im Sinne der Ratsuchenden zu klären, ist auf Wunsch auch die Beratung durch andere Patientenfürsprechende oder eine gendersensible Beratung und Begleitung möglich.
Überregionale oder allgemeine Anfragen werden von allen Patientenfürsprechenden gleichermaßen bearbeitet.