Patientenfürsprechende des Landkreises Ravensburg

Ehrenamtliche Patientenfürsprechende führen persönliche Beratungen durch und vertreten die
Interessen psychisch kranker Menschen und ihrer Angehöriger.

Patientenfürsprecher und Patientenfürsprecherinnen sind ein wichtiges Bindeglied zwischen
den Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen und den betreuenden Institutionen.

Ziel dieser unabhängigen Interessensvertretung ist es unkompliziert zu helfen und neutral
zu beraten. Neben dieser Beratung kümmern sich die Patientenfürsprecher und -fürsprecherinnen auch um Beschwerden und vermitteln bei Konflikten.
Darüber hinaus werden Menschen über ihre Rechte informiert.


Die Patientenfürsprechenden werden für jeweils vier Jahre vom Kreistag bestellt.

Die ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden für den Landkreis Ravensburg sind
bis zum 30.06.2025:

  • Klaus Göppert
  • Sven Stöckle

Sie erreichen die Patientenfürsprechenden per E-Mail unter patientenfuersprechende@ibb-ravensburg-nospam.de sowie zu folgenden Zeiten persönlich oder telefonisch:

Herr Göppert (Landkreis Mitte, Landkreis West):

telefonische Erreichbarkeit (ohne Termin): 0151 165 443 62

Sprechstunde und Postfach im ZfP Südwürttemberg
(Standort Weissenau, Weingartshofer Str. 2, 88214 Ravensburg):

jeden Mittwoch, von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung,
Büro 1.03 OG, Haus 40, Alte Bäckerei

0751 7601 2709 (Telefon/ZfP Büro)

 

Herr Stöckle (Region Allgäu, Landkreis West)

telefonische Erreichbarkeit (ohne Termin): 0160 92425555

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Postfach im ZfP Südwürttemberg, Standort Wangen im AllgäuAm Engelberg 3, 88239 Wangen

Die Patientenfürsprechenden stehen Ihnen sehr gern für Ihre Anliegen zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

Zuständigkeitsberiche der Patientenfürsprechenden

Die bisherigen Zuständigkeitsbereiche wurden neu aufgeteilt (siehe Landkreiskarte): Herr Göppert und Herr Stöckle übernehmen gemeinsam den Bereich „Landkreis West“ (rot), Herr Stöckle die „Region Allgäu“ (blau) und Herr Göppert den Bereich „Landkreis Mitte“ (gelb). Die Zuständigkeiten regeln sich grundsätzlich nach dem Wohn- oder Aufenthaltsort der Ratsuchenden.

Um persönliche Anliegen bestmöglich und im Sinne der Ratsuchenden zu klären, ist auf Wunsch auch die Beratung durch andere Patientenfürsprechende oder eine gendersensible Beratung und Begleitung möglich.

Überregionale oder allgemeine Anfragen werden von allen Patientenfürsprechenden gleichermaßen bearbeitet.