Willkommen bei der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) im Landkreis Ravensburg!

Was die IBB-Stelle ist


Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (kurz: IBB-Stelle) im Landkreis Ravensburg ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörigen und Vertrauenspersonen.

Wir arbeiten streng vertraulich, unabhängig und kostenfrei.

Die IBB-Stelle kümmert sich um Ihre Anliegen, Fragen, Anregungen und Beschwerden zur gemeindepsychiatrischen Versorgung.

 

Wer die ehrenamtlichen Mitarbeitenden der IBB-Stelle sind


Die IBB-Stelle im Landkreis Ravensburg ist eine feste Arbeitsgruppe aus:

  • Psychiatrie-Erfahrenen
  • Angehörigen psychisch erkrankter Menschen
  • Fachkräften der gemeindepsychiatrischen Versorgung
  • einer Fachkraft für rechtliche Betreuungen
  • Fachärzten und Fachärztinnen und
  • den Patientenfürsprechenden für psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige im Landkreis Ravensburg.

Wir sind für Sie da


Wir sind für alle Menschen da, die Informations- oder Beratungsbedarf sowie Fragen, Anliegen, Anregungen oder Beschwerden zum gemeindepsychiatrischen Versorgungsystem haben.

Dies kann zum Beispiel folgende Einrichtungen betreffen:

  • psychiatrische und psychosomatische Kliniken
  • psychiatrische Institutsambulanzen, niedergelassene Psychiaterinnen und Psychiater oder Neurologinnen und Neurologen
  • den sozialpsychiatrischen Dienst
  • ambulant betreute Wohnangebote und besondere Wohnformen
  • Betreutes Wohnen in Familien
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • gesetzliche Betreuungen

Wir sind für Sie da, wenn Sie Rechte und Bedürfnisse gefährdet sehen.

Wir sind für Sie da, wenn Sie mit der Art, wie Sie behandelt oder betreut werden nicht zurechtkommen.

 

Was wir tun


Wir erteilen allgemeine Auskünfte über wohnortnahe Hilfe- und Unterstützungsangebote.

Wir nehmen Ihre Anliegen, Anregungen und Beschwerden entgegen, gehen ihnen nach und
wirken auf eine Klärung hin.

Wir sprechen Einrichtungen auf mögliche Mängel an, die sich aus den Beschwerden ergeben.

Wir dokumentieren vorhandene Problematiken in der psychosozialen Versorgung und wirken im Rahmen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) auf eine Lösung hin.

 

Wie unser Vorgehen ist


Sie nehmen mit uns per E-Mail, telefonisch über einen Anrufbeantworter oder per Post Kontakt auf und übermitteln uns Ihre Fragen, Anliegen oder Beschwerden.

Das Team der IBB-Stelle bespricht die eingegangenen Anfragen und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Die IBB-Stelle bietet aber keine Rechtsberatung.

Wir arbeiten streng vertraulich, unabhängig und kostenfrei!

Bei uns stehen Sie und Ihr Anliegen im Mittelpunkt.

 

Unsere Ziele


Wir möchten

  • die Rechte psychisch erkrankter Menschen stärken,
  • die Inklusion von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen fördern,
  • für Betroffene den Zugang zum Gesundheitssystem erleichtern und zu mehr Transparenz beitragen,
  • eine bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung unterstützen und
  • eine angemessene Begleitung gewährleisten.

 

Unser Umgang mit Ihren Daten


Die Mitglieder der IBB-Stelle sind der Verschwiegenheit verpflichtet. Jedes Mitglied bewahrt über personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten Stillschweigen und gibt darüber eine schriftliche Erklärung ab, die auch nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit weiter Bestand hat.

Die Mitglieder der IBB-Stelle treffen geeignete Vorkehrungen, dass die zur Beratung zur Verfügung gestellten Daten der Betroffenen nicht ohne Einwilligung des Betroffenen an Dritte gelangen.

 

Unsere Partner


Die IBB-Stelle des Landkreises Ravensburg wird gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. 

Die IBB-Stelle kooperiert mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) im Landkreis Ravensburg und wird unterstützt von der Psychiatriekoordination des Landkreises Ravensburg.

 

 

 

 

 

 

 

Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle des Landkreises Ravensburg wird  unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat .